Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden abgeschlossen zwischen:
der Gesellschaft MLI – Multi Lingual Identity EURL mit Sitz in 294 Avenue Henri Barbusse – Bâtiment Les Chênes Escalier 1 – F-06220 VALLAURIS, SIRET-Nummer: 50778100300029 und im Folgenden „der Dienstleister“ genannt, einerseits
und jeder natürlichen oder juristischen Person, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte und im Folgenden „der Kunde“ genannt, andererseits.

1. Gültigkeitsbereich der AGBs – Widerspruch

Jeglicher Auftrag, den der Kunde dem Dienstleister erteilt, impliziert das ausnahmslose Einverständnis des Kunden mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss jedes anderen Dokuments.

Besondere Bedingungen haben keinen Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Ausführung jeglicher Leistung durch den Dienstleister impliziert die Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verzicht auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen. Jegliche anderslautende Bedingung ist infolgedessen – außer bei ausdrücklicher Zustimmung – für den Dienstleister unanwendbar, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt er davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Tatsache, dass der Dienstleister sich nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt auf irgendeine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen beruft, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass auf deren Anwendung zu einem späteren Zeitpunkt verzichtet wird.

2. AUFTRAGSERTEILUNG / KOSTENVORANSCHLAG

Jedem Auftrag des Kunden geht im Allgemeinen ein kostenloser Kostenvoranschlag voran, der durch den Dienstleister anhand der gelieferten, zu übersetzenden Dokumente und der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt wird.

Der Kostenvoranschlag, der vom Dienstleister auf dem Postweg oder elektronisch an den Kunden gesandt wird, enthält vor allem folgende Angaben:

  • die Anzahl der zu übersetzenden Seiten oder Wörter;
  • die Übersetzungssprachen;
  • die Modalitäten der Preisbestimmung für die Übersetzungsdienstleistung. Letztere wird entweder pauschal oder nach Zeitaufwand oder aufgrund des am Tag der Erstellung des Kostenvoranschlags geltenden Tarifs des Dienstleisters abgerechnet, insbesondere pro Wort der Ausgangssprache (d.h. nach der Anzahl der Wörter des zu übersetzenden Textes) oder pro Wort der Zielsprache (d.h. nach der Anzahl der Wörter des übersetzten Textes) entsprechend der durch CAT-Software, Microsoft Word oder jedes andere einvernehmlich vereinbarte Tool ermittelte Wortanzahl.
  • die Lieferfrist für die Übersetzungsdienstleistung;
  • das Dateiformat der zu übersetzenden Dokumente, falls eine bestimmte Formatierung des zu liefernden Dokuments gewünscht wird;
  • eventuelle Preiszuschläge, insbesondere bei Eilaufträgen, aufwändiger Terminologierecherche oder sonstigen Wünschen, die über das übliche Leistungsangebot des Dienstleisters hinausgehen.

Um seinen Auftrag verbindlich und definitiv zu bestätigen, muss der Kunde dem Dienstleister den Kostenvoranschlag ohne jede Änderung entweder auf dem Postweg mit dem Vermerk „genehmigt“ zurücksenden, sofern er den Kostenvoranschlag per Post erhalten hat, oder auf elektronischem Weg mit seiner Zustimmung, wenn er den Kostenvoranschlag auf elektronischem Weg erhalten hat. Erhält der Dienstleister keine Angebotsbestätigung, behält er sich das Recht vor, nicht mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen.

Erhält der Dienstleister gemäß den oben festgelegten Modalitäten keine Bestellbestätigung innerhalb der auf dem Kostenvoranschlag angegebenen Frist oder innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Versanddatum des Kostenvoranschlags, gilt dieser als hinfällig.

Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden die Preise der Leistungen zu erhöhen und/oder das auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung des Kunden aufgeführte Lieferdatum nicht einzuhalten und zwar insbesondere in folgenden Fällen: 

  • Bei Änderung oder Hinzufügen von zusätzlichen Dokumenten durch den Kunden nach Erstellung des Kostenvoranschlags durch den Dienstleister. In diesem Fall behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Preis unter Berücksichtigung des Umfangs des zusätzlichen Textes anzupassen.
  • Im Fall, dass bei Erstellung des Kostenvoranschlags Dokumente nicht vorliegen (sollte der Kostenvoranschlag lediglich durch Angabe der geschätzten Wortanzahl und eines Textbeispiels erstellt worden sein).

Dokumente, die durch den Kunden nach Projektabschluss dem Auftrag noch hinzugefügt werden, werden als Neuauftrag behandelt und entsprechend, ohne Verrechnung eines automatischen Preisnachlasses, in Rechnung gestellt (bspw. Verrechnung einer Mindestpauschale).

Sollte der Kunde diesen neuen Liefer- und/oder Rechnungsstellungsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, nicht mit der Ausführung seiner Dienstleistung zu beginnen.

Sofern auf dem Kostenvoranschlag nichts anderes vereinbart wurde, gehen die für die Ausführung der Dienstleistung anfallenden Kosten (Reisekosten, Expressversand, usw.) zu Lasten des Kunden. 

Jegliche Entscheidung über einen eventuellen Preisnachlass, eine Preisminderung oder die Anwendung von Mengenrabatten nach einem Prozentsatz oder anhand von Pauschalen (pro Seite, pro Zeile oder pro Stunde) liegt im alleinigen Ermessen des Dienstleisters und gilt ausschließlich für die betreffende Dienstleistung. Aus Rabatten oder Preisnachlässen, die dem Kunden eventuell gewährt werden, kann keinesfalls ein Anspruch für spätere Dienstleistungen erwachsen.

Sofern der Kunde keinen vorherigen Kostenvoranschlag vom Dienstleister erhalten hat, werden Aufträge lediglich durch elektronischen Schriftverkehr erteilt und die Übersetzungsdienstleistungen nach dem üblicherweise vom Dienstleister angewandten Grundtarif oder nach einem anderen, zwischen dem Dienstleister und dem Kunden im elektronischen Schriftverkehr vereinbarten Tarif abgerechnet. Jede Bestätigung des Kunden der vom Dienstleister mitgeteilten Bearbeitungsfrist gilt als Auftrag.

3. NACHWEIS

Zum Nachweis dieser Angebotsannahme stimmt der Kunde zu, dass E-Mails, Kopien oder digitale Ausführungen als gleichwertig zum Original und als perfekter Nachweis gelten.

4. ANZAHLUNG

Für jeden Auftrag, dessen Netto-Betrag 500 (fünfhundert) Euro übersteigt, kann eine Anzahlung gefordert werden, deren Prozentsatz auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt ist. In diesem Fall beginnt die Ausführung der Dienstleistungen erst nach Erhalt der geleisteten Anzahlung.

5. LIEFERFRIST

Unter dem Vorbehalt, dass der Dienstleister sämtliche zu übersetzenden Dokumente erhalten hat, gilt die als Richtwert auf dem Kostenvoranschlag genannte Lieferfrist nur unter der Bedingung, dass der Kunde seinen Auftrag gemäß den im obenstehenden Artikel 2 festgelegten Modalitäten innerhalb von 48 Stunden nach der Erstellung des Kostenvoranschlags bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Liefertermin je nach Auslastung des Dienstleisters neu festgesetzt werden.

6. PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS

Der Dienstleister ist bemüht, die Übersetzung so originalgetreu wie möglich und gemäß den Grundsätzen des Berufsstandes auszuführen. Er setzt alles daran, die vom Kunden bereitgestellten Informationen (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen, usw.) zu berücksichtigen und in die Übersetzung einzubinden. Der Dienstleister lehnt jegliche Verantwortung für Inkohärenz oder Mehrdeutigkeit des Ausgangstextes oder auch für Ungenauigkeiten in den Anweisungen des Kunden ab. Die Überprüfung der technischen Kohärenz der endgültigen Fassung liegt somit in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister sämtliche zu übersetzenden Texte und alle technischen Informationen, die für deren Verständnis nötig sind, und gegebenenfalls die erforderliche Fachterminologie zur Verfügung zu stellen. Versäumt der Kunde es, seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Dienstleister nachzukommen, so kann dieser nicht für eventuelle Unstimmigkeiten oder für eine Überschreitung der Frist verantwortlich gemacht werden.

Die nachträgliche Übersendung von Anweisungen, Referenzmaterial oder Terminologie durch den Kunden, die nicht gleich bei Auftragserteilung erfolgte, kann zur Berechnung eines Preisaufschlags sowie zu einer eventuellen Neubewertung der Frist führen.

Nach Erhalt der übersetzten oder lektorierten Dokumente verfügt der Kunde über eine Frist von 7 (sieben) Werktagen, um eine eventuelle Reklamation in Bezug auf die Qualität der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß ausgeführt und es sind keine Beanstandungen zulässig. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde zu, jegliche postalisch oder elektronisch übermittelte Empfangsbestätigung als Nachweis für die Lieferung anzusehen.

8. VERTRAULICHKEIT

Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, die Informationen, die er im Zuge der Erbringung seiner Leistung vom Kunden erhalten hat, vertraulich zu behandeln. Originale werden dem Kunden auf einfache schriftliche Anfrage zurückgesandt.

Der Dienstleister kann nicht für ein eventuelles Abfangen oder Ausspähen der Informationen bei der Datenübertragung, vor allem über das Internet, verantwortlich gemacht werden. Folglich obliegt es dem Kunden, den Dienstleister vorab oder bei der Auftragserteilung darüber zu informieren, auf welchem Wege er die Übertragung der Dokumente wünscht, um die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten.

9. FORMAT

Die Übersetzung wird per E-Mail im vereinbarten Format geliefert. Andere Übertragungswege oder Dateiformate müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden und können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

10. HAFTUNG

Die Haftung des Dienstleisters beschränkt sich allein auf den Betrag der jeweiligen Rechnung.

In keinem Fall kann der Dienstleister für Reklamationen, die sich in sprachlichen Feinheiten begründen, haftbar gemacht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferfristen lediglich der Orientierung dienen und ihre Nichteinhaltung in der Regel keine Verzugsstrafe nach sich zieht. Auf jeden Fall kann der Dienstleister nicht für direkte oder indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden, die dem Kunden oder Dritten durch eine verspätete Lieferung entstehen, vor allem dann nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt oder eventuelle Probleme bei der Zustellung zurückzuführen ist.

11. KORREKTUREN UND LEKTORAT

Sollte der Kunde mit gewissen Punkten der erbrachten Dienstleistung nicht einverstanden sein, behält sich der Dienstleister das Recht vor, diese in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu korrigieren.

Soll die Übersetzung gedruckt werden, kann dem Dienstleister eine Druckfahne zur Revision bereitgestellt werden.

Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die Revisions- oder Lektoratsarbeiten der Druckfahne dem Kunden zusätzlich der ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistung auf Grundlage des geltenden Stundensatzes in Rechnung gestellt.

12. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Sind im Kostenvoranschlag keine besonderen Zahlungsmodalitäten aufgeführt, verstehen sich die Rechnungen netto, ohne Skontoabzug und sind binnen 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zu begleichen.

 Im Falle von Scheckzahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, werden alle eventuellen Wechselkurs- und Bankgebühren durch einen im Angebot genannten Pauschalzuschlag gedeckt oder dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Dienstleisters.

 Es sei darauf hingewiesen, dass der Dienstleister sich bei Geschäftskunden im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vorbehält, die laufenden Aufträge bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen und der Kunde dem Dienstleister, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist, gemäß Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs, zuzüglich auf den jeweiligen Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem aktuellen Refinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank schuldet, sowie eine Pauschalentschädigung für Inkassogebühren in Höhe von 40 Euro.

13. GEISTIGES EIGENTUM

Vor der Übermittlung eines zu übersetzenden Dokuments an den Dienstleister muss sich der Kunde vergewissern, dass er entsprechendes Recht innehat. Er muss demnach der Autor des Originals sein oder die vorherige schriftliche Genehmigung zur Übersetzung beim Inhaber der Urheberrechte für das Dokument eingeholt haben.

Im gegenteiligen Fall kann der Dienstleister unter keinen Umständen dafür zur Verantwortung gezogen werden, falls alle oder ein Teil der ihm vom Kunden anvertrauten Dokumente gegen das Recht an geistigem Eigentum oder jegliches andere Recht eines Dritten oder jegliche gültige Regelung verstoßen sollte. Der Kunde würde gegebenenfalls alleine für eventuelle Schäden und die finanziellen Folgen aufkommen, die sich aus seiner Nachlässigkeit ergeben würden.

Des Weiteren erkennt der Kunde an, dass die vom Dienstleister vorgelegte Übersetzung ein neues Dokument darstellt, dessen Urheberrechte der Autor des Originals und der Dienstleister gleichermaßen innehaben. Folglich behält sich der Dienstleister das Recht vor, bei literarischen oder künstlerischen Übersetzungen und unbeschadet der Eigentumsrechte an seinem Werk, zu verlangen, dass sein Name gemäß Artikel L.132-11 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum auf jedem Exemplar oder jeder Ausgabe seiner Dienstleistung erscheint.

14. STORNIERUNG

Bei schriftlicher Stornierung eines in Ausführung befindlichen Auftrags wird die bereits angefertigte Arbeit dem Kunden zu 100% (hundert Prozent) in Rechnung gestellt, unabhängig von den Gründen der Stornierung.
Der Dienstleister behält sich auch das Recht vor, bei Stornierung eines bestätigten Auftrags, dessen Ausführung noch nicht begonnen hat, eine Verwaltungskostenpauschale zu berechnen.

15. ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Die Parteien verpflichten sich, bei Rechtsstreitigkeiten gleich welcher Art und vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einen Schlichtungsversuch durchzuführen. Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, um auf eine erfolgversprechende gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinzuwirken. Sie verpflichten sich, nachzuweisen, dass sie im nötigen Umfang nach Treu und Glauben gehandelt haben.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht und sind nach französischem Recht auszulegen. Sollte keine gütliche Einigung gemäß oben stehendem Artikel 15 erfolgen, sind für die Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Dienstleistungserbringung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.

Fassung vom 28.06.2017